"Was es mit den neuen japanischen Sicherheitsgesetzen auf sich hat" ("The New Japanese Security Legislation")
Japan hat in seiner Verfassung (JV) von 1947 dem Krieg (ius ad bellum) eine Absage erteilt. Der Schlußsatz des Artikels 9 JV erklärt: „Das Recht des Staates auf Kriegführung wird nicht anerkannt.“ Bislang wurden Japans sog. Selbstverteidigungsstreitkräfte (SVS) daher ausschließlich als Instrument zur Landesverteidigung verstanden. Umstritten war und bleibt, ob japanische SVS an Vollzugsmaßnahmen im Rahmen der kollektiven Sicherheit der Vereinten Nationen auch dann noch teilnehmen dürften, falls –wie u. a. der Artikel X des US-japanischen Sicherheitsbündnisses von 1952 (revidiert 1960 und alle zehn Jahre neu bestätigt) es vorsieht –das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen einmal in Kraft treten sollte. Das Problem wurde und wird auf zwei Ebenen diskutiert. Erstens: Welchen Beitrag kann Japan leisten, um angesichts der Wirklichkeit der internationalen Ordnung zu einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden zu kommen? Oder, zweitens: Muss Japan das in der Verfassung angestrebte Ideal einer Welt ohne Krieg aufgeben und folglich die Verfassung ändern?